Das geltende Erbschaftssteuerrecht soll reformiert werden, doch der erste Entwurf einer Reform ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Bis Juni 2016 darf die Regierung nun nachbessern. Familienunternehmer erhoffen sich weitere Verbesserungen und setzen dabei unter anderem auf Horst Seehofer.

Mögliche Entwickungen beim Erbschaftssteuerrecht

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer möchte Familienunternehmern helfen, wenn es um Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer geht. Finanzminister Schäuble (CDU) warnt indes: Es könnte schlimmstenfalls durch politisches Hickhack aus Bayern zum Wegfall der Verschonungsregel für Familienunternehmen kommen. Die Regierung hatte sich auf einen Kompromiss geeinigt, den Seehofer aktuell blockiert. Das könnte gefährlich werden, so Wolfgang Schäuble, denn ohne tragfähigen Kompromissvorschlag könnte das BVG das geltende Erbschaftssteuerrecht mit seinen Ausnahmen für Familienunternehmen – die Seehofer nicht weit genug gehen – aufkündigen. Konkret ginge es um die Verschonungsregeln, die Erben prinzipiell entlasten, wenn sie das Unternehmen inklusive Mitarbeiterstamm erhalten. Es könnte sich dann ein Vorschlag der SPD durchsetzen, die große Vermögen viel stärker besteuern will. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltenden Ausnahmen für Unternehmenserben kritisiert, diese seien zu großzügig. Sie verschonen 85 oder 100 % des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer, wenn der Erbe das Unternehmen fünf oder sieben Jahre bei annähernd gleichbleibender Beschäftigung weiterführt.

Erbschaftssteuer: Welchen Zankapfel gibt es?

Die Koalitionäre hatte in ihren Arbeitsgruppen einen Kompromiss ausgehandelt, der eine neue Berechnungsformel für Unternehmenswerte und eine Bedürfnisprüfung für den Unternehmenserben vorsah. Wer sich dieser Prüfung entzieht (Unternehmerspott: “Hartz IV für Reiche”), soll nach einem SPD-Vorschlag anders bewertet werden und damit mehr Steuern zahlen. Die bayerische Regierung unter Horst Seehofer dringt nun auf Nachbesserungen, unter anderem soll das Privatvermögen der Unternehmenserben bei der Bedürfnisprüfung ausgeblendet werden. Das halten Fachleute für brisant, das BVG könnte solche Vorschläge verwerfen. Damit könnten entweder bisherige Begünstigungen komplett gestrichen oder die im Kern wesentlich schärferen SPD-Vorschläge angewendet werden. Unternehmer sehen offensichtlich die Gefahr und bauen vor: Der Umsatz bei den an künftige Erben verschenkten Unternehmen nahm in den letzten Monaten rasant zu. Dabei greifen noch die bisherigen komfortablen Steuerregeln.

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