Persönlichkeitsrechtsverletzung: Rekordsumme 1.000.000 € für Helmut Kohl

Der CDU-Politiker und frühere Bundeskanzler (1982-1998) Dr. phil. Helmut Kohl (*1930) erhält nach einem Urteil des Landgerichts Köln eine Million Euro als Entschädigung für die besonders schwere Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Das gab die Pressestelle des Gerichts am 27. April 2017 bekannt. Diese Summe ist die höchste, die nach deutscher Rechtsprechung für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung jemals verlangt wurde. Die drei von der 14. Zivilkammer zur Zahlung gesamtschuldnerisch Verurteilten sind die Random House Verlagsgruppe und die beiden Autoren Dr. phil. Heribert Schwan und Tilman Jens. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden (Stand: 5. Mai 2017).