Die Grundsteuer ist eine derjenigen Steuern, die ungekürzt in den Gemeindehaushalt fließen. Ein weiterer Vorteil ist die Genauigkeit, mit der sich die Grundsteuer B vorausberechnen und kalkulieren lässt. Sie wird für jedes bebaute Grundstück innerhalb des Gemeindegebietes erhoben. Den Hebesatz als die entscheidende Berechnungsgrundlage beschließt der Gemeinderat.