Hohe Str. 7
44139 Dortmund
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Webseite: http://steuerinfo.com/
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Bereits im Jahre 2014 hatte der BGH entschieden, dass gewisse AGB-Klauseln über Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen zwischen Bank und Privatperson nicht wirksam sind. (Im BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 wurde für Rückzahlungsforderungen (da ein besonderer Hintergrund vorlag) eine zehnjährige Verjährungsfrist bestimmt; das Schlüsseldatum zu dieser langen Verjährungsfrist war allerdings das BGH-Entscheidungsjahr 2014. Rückzahlungsansprüche in Bezug auf bis inklusive 2013 gezahlte Bearbeitungsgebühren sind also ggf. bereits verjährt, falls keine verjährungshemmenden Schritte unternommen worden sind. Die Rechtslage bei Einzelfällen wäre zu prüfen. Rückzahlungsforderungen für die Jahre 2014/15/16 können bis Ende 2017/18/19 geltend gemacht werden, also jeweils mit der dreijährigen Verjährungsfrist. Auch hier sind Einzelfälle zu prüfen.)
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