Die Betriebsrente ist für viele Rentenbezieher eine wichtige Säule der Altersversorgung. Wie hoch aber ist nach Abzug von Abgaben der Nettoauszahlbetrag?

Wir informieren Sie über die wichtigsten Regeln zur Berechnung von Steuern und Sozialabgaben auf Betriebsrenten und zeigen Ihnen anhand eines Beispielfalls, mit welcher Betriebsrentenzahlung Sie netto rechnen können.

Beispielrechnung „Max Muster“

Unsere Beispielrechnung geht von folgenden Annahmen aus:
Der alleinstehende und kinderlose Angestellte Max Muster ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Max Muster gehört keiner Religionsgemeinschaft an.

Im Jahr 2020, dem letzten Jahr seines Angestelltenverhältnisses, bezog Max Muster ein Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro. Außerdem erhielt er in 2020 eine Einmalzahlung von 35.000 Euro aus einer Betriebsrente.

Steuerliche Freibeträge bleiben in der nachfolgenden Berechnung unberücksichtigt.

Frage: Welche Nettoauszahlung erhält Max Muster für das Jahr 2020 nach Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben?

Steuerpflicht nach dem persönlichen Steuersatz

Betriebsrenten werden ebenso nach dem persönlichen Steuersatz eines Steuerpflichtigen versteuert wie das Lohneinkommen. Gleichwohl gelten wir Betriebsrenten bestimmte Sonderregelungen.

Die Auszahlung von Betriebsrenten

Betriebsrenten können in folgenden Varianten ausgezahlt werden:

  • als lebenslange monatliche Rente oder
  • als einmalige Kapitalauszahlung oder
  • als Kombination einer einmaligen Kapitalauszahlung (bis zu 30 Prozent) und einer Auszahlung des verbleibenden Rests als lebenslange monatliche Rente.

Betriebsrente: Fünftelregelung bei einmaligen Kapitalauszahlungen

Erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung, so kommt hinsichtlich der Steuerpflicht die sogenannte Fünftelregelung zur Anwendung, die im nachfolgenden Beispiel erläutert wird.

Erster Berechnungsschritt

Das Jahreseinkommen wird zunächst (fiktiv) um ein Fünftel der einmaligen Kapitalauszahlung aus der Betriebsrente erhöht

Jahresbruttogehalt: 30.000 Euro
+ ein Fünftel der Betriebsrentenzahlung von 35.000 Euro: +7.000 Euro
= fiktive Gesamteinkünfte für das Jahr 2020 /2021: 37.000 Euro

Einkommensteuer auf 37.000 Euro (gemäß Grundtabelle 2020): 7.428,00 Euro
+ Solidaritätszuschlag: 408,54 Euro
= Steuer insgesamt: 7.836,54 Euro

Zweiter Berechnungsschritt

Im zweiten Schritt wird ermittelt, wie hoch die Steuer ohne Berücksichtigung der Einmalzahlung aus der Betriebsrente wäre.

Einkommensteuer auf 30.000 Euro gemäß Grundtabelle 2020: 5.187,00 Euro
+ Solidaritätszuschlag: 285,28 Euro
= Steuer insgesamt: 5.472,28 Euro

Dritter Berechnungsschritt

Anschließend wird die Differenz aus den Steuerbeträgen ermittelt, die bei den Berechnungsschritten 1 und 2 ermittelt wurden.

Grundtabelle 2020

Steuer gemäß 1. Berechnungsschritt: 7.836,54 Euro
./. Steuer gemäß 2. Berechnungsschritt: 5.472,28 Euro
= Differenz: 2.364,26 Euro

Die durch die einmalige Kapitalauszahlung ausgelöste zusätzliche Steuer ergibt sich nun durch Verfünffachung der gerade ermittelten Differenz.
Differenzbetrag 2.364,26 Euro x 5 = 11.821,30 Euro Steuerzahlung auf das ausgezahlte Betriebsrentenkapital

Gesamte Steuerlast 2020

Steuer ohne Berücksichtigung der Kapitalauszahlung: 5.472,28 Euro
+ Steuer auf Kapitalauszahlung aus Betriebsrente (Fünftelregelung): 11.821,30 Euro
= Steuer 2020 insgesamt: 17.293,58 Euro

Vergleich: Steuervorteil durch Fünftelregelung

Müsste Max Muster im Jahr der Kapitalauszahlung den gesamten Betrag versteuern, so träfe ihn wegen der Steuerprogression eine weit höhere Steuerbelastung, wie folgende Berechnung zeigt:

Steuerbelastung, falls keine Fünftelregelung zur Anwendung käme:

Jahresbruttogehalt 30.000 Euro
+ Kapitalauszahlung aus Betriebsrente: 35.000 Euro
= (ohne Fünftelregelung) zu versteuerndes Einkommen: 65.000 Euro

Einkommensteuer auf 65.000 Euro gemäß Grundtabelle 2020: 18.336,00 Euro
+ Solidaritätszuschlag: 1.008.48 Euro
= Steuer insgesamt: 19.344,48 Euro
nach Steuern verbleibender Nettobetrag: 45.655,52 Euro

Vergleich: Aufgrund der steuerlichen Fünftelregelung zahlt Max Muster Steuern in Höhe von 11.821,30 Euro auf seine Betriebsrenten-Auszahlung und erhält somit – gegenüber der Einkommensteuer-Grundtabelle – einen Steuervorteil von 6.514,70 Euro.

Sozialabgaben auf Betriebsrenten

Auf ausgezahlte Betriebsrenten sind von Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung zu entrichten.

Der Berechnung der Sozialabgaben werden Arbeitsentgelte bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zugrunde gelegt (2020: 56.250 Euro, monatlich 4.687,50 Euro). (Privat Versicherte zahlen hingegen keine Sozialversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrenten.)

Bei der Berechnung von Sozialabgaben, die gesetzlich Versicherte zu übernehmen haben, ist zudem zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten wie folgt zu unterscheiden.

a.) freiwillig gesetzlich Versicherte
Bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Betriebsrenten-Zahlungen in voller Höhe zur Berechnung der Krankenkassen- und Pflegekassen-Beiträge herangezogen.

b.) gesetzlich Pflichtversicherte
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, dem kommt ab 2020 ein (beitragsentlastend wirkender) monatlicher Freibetrag zugute. Bei der Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung gilt hingegen eine sogenannte Freigrenze.

  • Für Betriebsrenten gilt bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für das Jahr 2020 ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Betriebsrentner müssen Krankenversicherungsbeiträge also nur noch für Rentenbeträge entrichten, die diesen Freibetrag übersteigen. Der monatliche Freibetrag wird kalenderjährlich angepasst – entsprechend der durchschnittlichen Entwicklung von Löhnen und Gehältern.
  • Im Unterschied hierzu gilt für die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung nicht der oben genannte Freibetrag, sondern eine monatliche Freigrenze von 155,75 Euro. Bei einer Betriebsrente bis zu diesem Betrag fallen keine Beiträge zur Pflegeversicherung an. Bei höheren Betriebsrenten wird der Beitrag zur Pflegeversicherung auf die gesamte Betriebsrente berechnet.

Die auf die Betriebsrente entfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf diejenigen Beiträge angerechnet, die entsprechend des gewählten Tarifs der Krankenversicherung zu zahlen sind, bei der der Betriebsrentner versichert ist.

Beispielfall: Für unseren Beispielfall Max Muster gehen wir von einer Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aus.

Hinweis: Die KVdR ist keine eigene Krankenkasse, sondern bezeichnet einen bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Status. Pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen KVdR ist, wer in der zweiten Hälfte des Zeitraums zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war.

Wir legen folgende Sozialabgabesätze zugrunde:

Krankenversicherung (KV):
allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent
+ angenommener Zusatzbeitrag (Beispiel): 1,0 Prozent
= Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung: 15,6 Prozent

Die Hälfte des Gesamtbeitrags von 15,6 Prozent auf die gesetzliche Rente, also 7,8 Prozent zahlt der gesetzlich versicherte Rentner; die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger.

Für Versorgungszahlungen, die außerhalb der gesetzlichen Rente erfolgen (in unserem Beispiel: Betriebsrente), trägt der Rentner den Gesamtbeitrag von 15,6 Prozent allein.

Pflegeversicherung (PV):
3,3% (bereits berücksichtigt ist der Beitragszuschlag von 0,25 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren)

Berechnung der Sozialabgaben
Beispielfall ergibt sich folgende Belastung für Max Muster durch Sozialabgaben auf seine Einkünfte in 2020:

a.) Krankenversicherung
Jahresbruttogehalt 30.000 Euro
+ Kapitalauszahlung aus Betriebsrente: 35.000 Euro
= Gesamteinkommen: 65.000 Euro
./. Freibetrag (2020: monatlich 159,25 Euro): 1.911 Euro
= 63.089 Euro,
Sozialabgaben-Erhebung erfolgt jedoch auf maximal 56.250 Euro
(KV-Beitragsbemessungsgrenze 2020).

KV-Beitrag auf Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro (Versichertenanteil 7,8 Prozent): 2.340 Euro
+ KV-Beitrag auf Betriebsrentenanteil von 26.250 Euro (Beitragserhebung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro; allein vom Versicherten zu tragender Beitragssatz von 15,6 Prozent): 4.095 Euro
= Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung: 6.435 Euro

B.) Pflegeversicherung
Beitrag zur Pflegeversicherung (3,3 Prozent auf 56.250 Euro (Beitragsbemessungsgrenze), allein vom Versicherten zu tragen): 1.856,25 Euro

Zwischenergebnis: zu zahlende Sozialabgaben
Krankenversicherung: 6.435 Euro
+ Pflegeversicherung: 1.856,25 Euro
= Sozialabgaben insgesamt: 8291,25 Euro

Ermittlung des Nettoauszahlbetrags

In unserem Beispiel ergibt sich folgender Auszahlungsbetrag nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben:

Jahresbruttogehalt: 30.000 Euro
+ Kapitalauszahlung aus Betriebsrente: 35.000 Euro
= Gesamteinkünfte: 65.000 Euro

abzüglich Steuer: 17.293,58 Euro
abzüglich Sozialabgaben: 8.291,25 Euro

Nettobetrag: 39.415,17 Euro

Fazit:

Nach Steuern und Sozialabgaben verbleibt unserem Betriebsrentner Max Muster für das Jahr 2020 eine Nettoauszahlung von 39.415,17 Euro.

 

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