Die Grundsteuer ist eine derjenigen Steuern, die ungekürzt in den Gemeindehaushalt fließen. Ein weiterer Vorteil ist die Genauigkeit, mit der sich die Grundsteuer B vorausberechnen und kalkulieren lässt. Sie wird für jedes bebaute Grundstück innerhalb des Gemeindegebietes erhoben. Den Hebesatz als die entscheidende Berechnungsgrundlage beschließt der Gemeinderat.
In der gut 60 km² großen Stadt Aschaffenburg im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken hat der Stadtrat die Grundsteuer im Vergleich zum Landesdurchschnitt überproportional hoch angepasst. Mit einer Hebesatzerhöhung um 15 Prozent fiel die Steueranpassung so hoch wie sonst nirgendwo im gesamten Freistaat aus. Zwar war diese Grundsteuererhöhung bereits Mitte des Jahrzehnts; doch an eine Entlastung der Bürger durch Senkung des Hebesatzes ist nicht zu denken. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK hat ermittelt, dass sich Aschaffenburg mit der 15%-igen Grundsteuererhöhung zum Spitzenreiter in Bayern gemacht hat.
Die Bundesregierung mit Kabinett, Bundestag und Bundesrat plant für die laufende Legislaturperiode gemäß dem Koalitionsvertrag eine Reform der Grundsteuer. Im Vordergrund steht die Überprüfung von Ermittlung und Berechnung aller noch aus den 1960er-Jahren stammenden Einheitswerte. Der Ausgang ist völlig ungewiss, zumal die Reform nach einstimmiger Meinung der Koalitionäre „absolut aufkommensneutral erfolgen müsse“. Im Klartext ausgedrückt heißt das: den Kommunen darf am Ende kein Cent verlorengehen. Ob es dann auf der anderen Seite zu spürbaren Mehreinnahmen bei der Grundsteuer kommt, ist ebenso ungewiss. Sicher ist nur, dass die Buchhaltung Aschaffenburg weiterhin alle Hände voll zu tun hat.
Die Stadtväter in Aschaffenburg haben die Gunst der Stunde genutzt, um ihrem Haushalt, wie man so sagt, einen guten Schluck aus der Pulle zu gönnen. Die Grundsteuer wird im wahrsten Sinne des Wortes auf viele Schultern verteilt. Steuerpflichtig ist der Immobilieneigentümer. Nutzt er seine Immobilie selbst, muss er die Steuerlast tragen. Hat er sie vermietet, kann die Grundsteuer über die Mietnebenkosten nach der Betriebskostenverordnung BetrKV auf den Mieter umgelegt werden. Der zahlt sie indirekt in zwölf Monatsraten über die monatliche Warmmiete. So macht sich eine jährliche Grundsteuererhöhung von 100 Euro und mehr kaum bemerkbar. Der Hauseigentümer bezahlt sie in vier Raten im Februar, Mai, August und November. Für den Mieter erhöht sich die zukünftige Monatsvorauszahlung um 8 bis 10 Euro. Der Kämmerer von Aschaffenburg hingegen konnte von einem auf das andere Jahr mit Mehreinnahmen bei der Grundsteuer von mehr als 1,5 Mio. Euro rechnen, und das ab dann dauerhaft.
Die Novellierung des Grundsteuerrechts wird voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahrzehnts dauern. Den Bürgern und Einwohnern von Aschaffenburg sollte bewusst sein, dass sie auch zukünftig keinesfalls weniger, sondern eher noch mehr Grundsteuer A und B bezahlen werden. Denn was die öffentliche Hand mit Städten und Gemeinden einmal hat, das gibt sie – freiwillig – nicht wieder her. Insofern ist an eine Absenkung des Hebesatzes zugunsten des Bürgers nicht zu denken – auch oder gerade nicht in Aschaffenburg!
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