Die neue Erbschaftssteuer kommt! Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich nach langen Diskussionen auf eine Reform der Erbschaftssteuer geeinigt. Der Kompromiss sieht vor, dass auch in Zukunft Firmenerben steuerlich begünstigt werden – Missbräuche sollen jedoch stärker bekämpft werden.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, das Erbschaftssteuerrecht bis Mitte 2016 zu ändern. Die Karlsruher Richter stuften die Bevorzugung von Unternehmenserben als zu weitgehend und damit verfassungswidrig ein. Nachdem der Bundestag im Juni 2016 mit den Stimmen der Großen Koalition ein neues Gesetz verabschiedet hatte, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss ein. Dieser fand schließlich in der Nacht zum 22. September 2016 einen Kompromiss, der die bisherige Privilegierung von Unternehmenserben zwar nicht aufhebt, aber auf neue Grundlagen stellt.

Auch künftig werden Firmenerben entlastet

Auch in Zukunft wird es bei der Erbschaftssteuer positiv berücksichtigt, wenn ein geerbtes Unternehmen fortgeführt und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Im Idealfall kann dies bedeuten, dass Erben zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit werden. Im Einzelnen einigten sich Bund und Länder unter anderem auf einen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 im vereinfachten Ertragswertverfahren und auf neue Regelungen zur Optionsverschonung bei Verwaltungsvermögen. Dazu wurden neue Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Steuerzahlung gestundet werden kann. Ein besonderes Augenmerk wird in Zukunft auf die Bekämpfung von Missbräuchen gerichtet. So werden Cash-Gesellschaften nicht wieder eingeführt. Außerdem sollen Luxusgüter wie Kunstwerke, Jachten oder teure Oldtimer nicht mehr begünstigt werden.

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